Satzung des E.L.I.A. e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Name des Vereins lautet E.L.I.A. e.V. – Ehemaligenverein ländlicher internationaler Austausch mit Sitz in 27478 Cuxhaven.

 

§ 2 Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung unter jungen Menschen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:

1. Hinführung von jungen Menschen auf einen Praktikantenaufenthalt im Ausland

2. Betreuung von Überseepraktikanten in Deutschland durch Maßnahmen wie . Aussuchen einer Gastfamilie . Einweisungsseminare . Besuche durch Betreuer . Hilfe bei Problemen

3. Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit und des Jugendaustausches

4. Durchführung von gemeinsamen Veranstaltungen sowie Vorhaben mit anderen Organisationen

5. Der Verein verfolgt ausschließlich unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünst igte Zwecke“ der Abgabenordnung.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1. Ordentliches Mitglied des E.L.I.A. e. V. kann werden, wer von Deutschland aus ein Praktikum mit der International Agricultural Exchange Association in Großbritannien oder der Organisation CAEP aus Minnesota (USA) oder einer vergleichbaren Organisation im Ausland durchgeführt hat. Voraussetzung für eine Anerkennung ist die im Programm verankerte Förderung des internationalen Austausches in der so genannten „Grünen Branche“ und der angeschlossenen ländlichen Entwicklung.

2. Außerordentliche Mitglieder – Personen oder Personengruppen, die die Bedingungen für eine ordentliche Mitgliedschaft nicht oder noch nicht erfüllen und die Mitgliedschaft beantragen.

3. Fördernde Mitglieder – Personen oder Institutionen, die die Arbeit von E.L.I.A. e.V. ideell oder finanziell unterstützen und die Mitgliedschaft beantragen.

4. Ehrenmitglieder, die aufgrund ihrer Verdienste um E.L.I.A. e.V. von der Mitgliederversammlung hierzu ernannt werden.

5. Die Mitgliedschaft wird schriftlich mit der Beitrittserklärung beantragt und ist gültig mit der Zahlung des Mitgliedsbeitrags.

 

§ 4 Ende der Mitgliedschaft

1. Das Ende der Mitgliedschaft erfolgt durch eine schriftliche Austrittserklärung.

2. Ausschluss (z.B. nicht Bezahlen des Beitrages im 1. Quartal oder vereinswidriges Verhalten). Gegen den Ausschluss kann innerhalb von 4 Wochen Einspruch erhoben werden, über den die nächste Mitgliederversammlung endgültig beschließt.

3.Tod des Vereinsmitgliedes.

4. Ein Sonderkündigungsrecht kann durch den Vorstand bestimmt und eingeräumt werden.

 

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Die Mitglieder haben das Recht, an allen Veranstaltungen des E.L.I.A. e.V. teilzunehmen.

2. Die Mitglieder haben die Pflicht sich

a. Für die Ziele und die Durchführung der Aufgaben des E.L.I.A. e.V. nach besten Kräften einzusetzen

b. Den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beitrag zu entrichten.

 

§ 6 Organe

Die Organe sind:

1. Die Mitgliederversammlung

2. Der Vorstand.

 

§ 7 Mitgliedschaft

Die in E.L.I.A. e.V. zusammengeschlossenen Mitglieder bilden die ordentliche Mitgliederversammlung. Diese muss mindestens vier Wochen vorher schriftlich einberufen werden. Sie muss mindestens einmal jährlich zusammentreten und hat folgende Aufgaben:

1. aus ihren Reihen einen Vorstand zu wählen

2. zwei Kassenprüfer/innen, die nicht dem Vorstand angehören, zu wählen

3. die Mitgliedsbeiträge festzusetzen

4. über die Grundzüge der Arbeit im kommenden Jahr zu befinden

5. Tätigkeits- und Kassenberichte des Vorstandes entgegenzunehmen

6. die Entlastung vorzunehmen

7. zuständig für die Beurkundung der Vereinsbeschlüsse sind Vorsitzender und Protokollführer.

 

§ 8 Vorstand

1. Der Vorstand i.S.d. §26 BGB besteht aus:

a. 1. Vorsitzende(r)

b. Kassenwart

c. Schriftführer.

2. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich jeweils von zwei Mitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes i.S.d. §26 BGB vertreten.

3. Dem Vorstand kann ein Beirat zur Seite gestellt werden

4. Es gilt die allgemeine Geschäftsordnung.

5. Aufgaben

a. Einberufung und Leitung der Mitgliederversammlung

b. Werbung von Mitgliedern

c. Wahrung der Interessen nach außen

d. Vorlage eines Tätigkeit- und Kassenberichtes.

 

§ 9 Wahlen

1. Die Wahlen werden von einem vor Eintritt in die Wahlleitung zu wählenden Wahlleiter/in geleitet. Er/Sie wird unterstützt von zwei zu wählenden Stimmzählern bzw. Stimmzählerinnen.

2. Bei der Wahl des Vorstandes kann jedes ordentliche E.L.I.A. e.V. - Mitglied vorgeschlagen werden.

3. Die Abstimmung erfolgt per Handzeichen, geheime Wahl auf Antrag.

4. Gewählt ist, wer über 50% der Stimmzettel erhält.

5. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig.

 

§ 10 Finanzen

1. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigene wirtschaftliche Zwecke.

2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die Zahlung von Aufwandsentschädigungen oder Vergütungen an die Vorstandsmitglieder, soweit diese Zahlungen nicht unangemessen sind, sind erlaubt. Die Mitgliederversammlung ist ermächtigt über die Höhe der Vergütung zu entscheiden.

4. Der/die Kassierer/in hat das Recht, den von der Mitgliederversammlung festgesetzten Mitgliedsbeitrag zu erheben.

5. Auslagenerstattungen/Fahrtkostenerstattungen finden nach Maßgabe der Geschäftsordnung statt (siehe GO 1. Satz 2).

 

§ 11 Satzungsänderungen

Satzungsänderungen müssen mit zweidrittel Mehrheit der anwesenden ordentlichen Mitglieder beschlossen werden.

 

§ 12 Auflösung

1. Über die Auflösung des E.L.I.A. e.V. beschließt die Mitgliederversammlung mit zweidrittel Stimmenmehrheit der ordnungsgemäßen Mitglieder.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen des Vereins an die Schorlemer St iftung des Deutschen Bauernverbandes e.V.

 

Stand 03.2017